Aussetzung der Elternbeitragserhebung für den Monat April 2020
Am 27.03.2020 haben sich das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände darauf geeinigt, alle Elternbeiträge für Kitas Kindertagespflege Offene Ganztagsschulen sonstige außerunterrichtliche Betreuungsangebote der Primarstufe auszusetzen. Eltern, die ihre Kinder in der Notbetreuung haben, werden ebenfalls nicht zu den Beiträgen herangezogen. Diese Entlastung wird zur Hälfte vom Land und von den Kommunen finanziert. (Quelle: www.werne.de, 3.0 Aussetzung der Elternbeitragserhebung für den Monat April 2020)
Update, 23.03.2020
Update, 21.03.2020
Update, 18.03.2020
14.03.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigen,
das Landeskabinett hat am Freitagmorgen, 13. März 2020, getagt. Gegenstand der außerordentlichen Beratungen waren Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen. Leitlinie für die Entscheidungen der Landesregierung war es, die Anzahl sozialer Kontakte in den kommenden Wochen zu reduzieren, um so die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.
So heißt es zum Thema Kinderbetreuung:
„Ab Montag (16.3.) dürfen Kinder im Alter bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ betreten. Die Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen.“
Allerdings müssen gemäß Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales weiterhin Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, deren Eltern u.a. zu folgenden Berufsgruppen gehören, vorgesehen werden:
Alle unsere Kindertageseinrichtungen sind am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) geöffnet, um den Eltern, die in den oben genannten Berufsgruppen tätig sind, zunächst eine Notbetreuung anzubieten.
Um die Betreuung der oben genannten Berufsgruppen sicherzustellen, werden wir am Montag mit den jeweiligen Eltern ins Gespräch gehen. Wir weisen darauf hin, dass nur Kinder, bei denen entweder beide Eltern in der oben genannten Berufsgruppe tätig sind oder Alleinerziehende Eltern, die in dieser Berufsgruppe tätig sind, am Montag in unseren Einrichtungen betreut werden. Die Notwendigkeit der Betreuung ist durch einen schriftlichen Nachweis der jeweiligen Arbeitgeber nachzuweisen.
Nach Klärung der Einzelfälle, werden wir diese mit den Städten und Kommunen besprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese außergewöhnliche Situation und stehen Ihnen für Fragen am Montag in Ihren Einrichtungen zur Verfügung.
Stephanie Kißmann
Leitung Kindertageseinrichtungen
Jugendhilfe Werne